
Kommunikee familienergänzende Kinderbetreuung: Oftringer Beitrag wird auch bei Kurzarbeit in unveränderter Höhe ausgerichtet
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Die Gemeinde Oftringen unterstützt Erziehungsberechtigte im Rahmen der familienergänzenden Kinderbetreuung, mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Zu diesem Zweck richtet sie an beitragsberechtigte Eltern sogenannte Betreuungsgutscheine aus, welche die Nutzung der Betreuungsmodule vergünstigen. Diese Beiträge werden nun trotz Kurzarbeit im Generellen und aufgrund der Corona-Krise im Speziellen in unveränderter Höhe ausgerichtet.
Die Richtlinien für die Ausrichtung von Beiträgen an die familienergänzende Kinderbetreuung hat der Gemeinderat Oftringen in einem Leitfaden festgehalten. Gemäss diesen sind die Erziehungs-berechtigten angehalten, allfällige Änderungen bei den Betreuungspensen und/oder den Arbeitspensen oder -tagen der Gemeinde Oftringen bekannt zu geben, was seinerseits Anpassungen bei der Beitragshöhe nach sich ziehen kann.
Aufgrund der Corona-Krise sind aktuell viele Arbeitnehmende von Kurzarbeit betroffen. Das heisst, dass sie bei einer Pensenreduktion mit einer Beitragskürzung zu rechnen haben.
Diesem Umstand hat der Gemeinderat Oftringen entgegengewirkt und beschlossen, dass im Generellen Reduktionen von Arbeitspensen, welche durch die Anordnung von Kurzarbeit verursacht werden, nicht als Pensenreduktion betrachtet und demzufolge auch keine Beitragskürzung nach sich ziehen werden. Betreuungsgutscheine werden im gleichen bewilligten Rahmen wie bisher ausgerichtet, sofern das Kind die Betreuungseinrichtung weiterhin besucht und das Arbeitsverhältnis ungekündigt ist. Gleiches gilt auch für die Erziehungsberechtigten, welche während der Corona-Krise von bundesrätlich angeordneten Schliessungen ihres Betriebes oder des Betriebes ihrer Arbeitgeber betroffen sind, das Kind weiterhin die Betreuungseinrichtung besucht, das Arbeitsverhältnis ungekündigt ist, bzw. der Betrieb nicht auf Dauer schliesst.
An Eltern, die ihre Kinder aufgrund ihrer Arbeitszeiten in unterschiedlichen Pensen betreuen lassen mussten, wird das durchschnittliche Pensum der letzten drei Monate vor Eintritt des Ereignisses angerechnet.
Der Leitfaden für die Ausrichtung von Beiträgen an die familiener-gänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Oftringen wurde ge-stützt auf den gemeinderätlichen Entscheid entsprechend angepasst.
Der Gemeinderat zeigt sich erfreut darüber, durch seinen Entscheid während der Corona-Krise einen zusätzlich wertvollen Beitrag im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung zu Gunsten der Oftringer Bevölkerung zu leisten.
Weitere Informationen zur familienergänzenden Kinderbetreuung und deren Ausgestaltung in Oftringen finden Sie unter www.oftringen.ch (Rubrik "Leben/Freizeit" --> Kinderbetreuung).
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