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Öffnungszeiten Gastgewerbe
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Gastgewerbe
Gemäss § 4 des Gastgewerbegesetzes vom 25. November 1997 sind die Gastwirtschaftsbetriebe wie folgt geschlossen zu halten: a) 00.15 Uhr - 05.00 Uhr Montag bis Freitag b) 02.00 Uhr - 05.00 Uhr Samstag c) 02.00 Uhr - 07.00 Uhr Sonn- sowie Feiertage Einschränkungen und Ausnahmen siehe unter § 4 des Gastgewerbegesetzes vom 25. November 1997. Gesuche für erweiterte Öffnungszeiten sind an den Gemeinderat zu richten. |




