
Gemeinderätliche Kommissionen
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Der Gemeinderat kann gemäss § 22 der Gemeindeordnung Kommissionen mit selbständigen Entscheidungsbefugnissen oder mit beratender Funktion wählen. Die Verantwortung bleibt indessen beim Gemeinderat. Wählbar sind grundsätzlich nur Einwohner/innen von Oftringen. Ausnahmen ergeben sich, wenn hauptamtlich tätiges Gemeindepersonal aufgrund ihrer Funktion oder Vertreter/innen der Lehrerschaft mit auswärtigem Wohnsitz in einer Kommission erforderlich sind. (Die nachfolgenden Listen werden nur periodisch aktualisiert) |


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